Was wir wollen

AltersKollektiv will Wohn- und Lebensraum für 70 bis 120 Menschen ab ca. 60 Jahren schaffen, die selbstorganisiert und gemeinsam alt werden wollen. Für 70 bis 120 Personen, am besten in oder nahe der Stadt Zürich. Dafür suchen wir Liegenschaften oder Grundstücke im Kauf- oder Baurecht sowie Investoren und Partner.

Das Gebäude soll ausser dem privaten Bereich auch gemeinsam genutzt werden, zum Beispiel für Gästezimmer oder Arbeitsräume. Vorgesehen sind unterschiedliche Wohnformen, von der Singlewohnung bis zum Grosshaushalt. Das Raumprogramm soll langfristig flexibel sein und so wechselnden Bedürfnissen angepasst werden können.

Unsere Vorstellungen vom Leben und Wohnen im Alter:

  • Selbstbestimmt und in Gesellschaft von Menschen mit ähnlichen Werthaltungen ein Wohn- und Lebensprojekt realisieren und wenn immer möglich bis ans Lebensende ein Zuhause haben.
  • Niemand soll vereinsamen, alle sollen am Zusammenleben teilnehmen können und sich nach den eigenen Möglichkeiten und Ressourcen engagieren.
  • Die schönen Seiten des Älterwerdens gemeinsam erleben und die schwierigen Situationen meistern, indem wir einander unterstützen und auch Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. das Betreiben einer Gemeinschaftsküche.
  • Ballast und Leistungsorientierung abbauen, um besinnlicher oder spiritueller zu werden und eine Balance zwischen gemeinschaftlichem Leben und individuellem Rückzug finden.
  • Auch die Verbindung zum Umfeld pflegen und wenn möglich einen Beitrag leisten an die Lebensqualität im Quartier
  • Den ökologischen Fussabdruck klein halten, indem wir uns beim privaten Wohnraum beschränken, Vieles teilen was die Umwelt belastet, saisonale und einheimische Produkte einkaufen und praktische sowie ideelle Unterstützung der 2000 Watt Gesellschaft leisten.

Alterskollektiv ist ein Verein mit Sitz in Zürich.

Genossenschaft

Unter dem Namen «Wohnbaugenossenschaft AltersKollektiv» existiert und schlummert seit ein paar Jahren eine im Handelsregister eingetragenen Genossenschaft. Im konkreten Fall wird sie innert nützlicher Frist vom Vorstand aktiviert. Das heisst: Diese Rechtsform benötigen wir, um beispielsweise gegenüber der Stadt oder einer Immobilienfirma als Verhandlungspartner aufzutreten. Die bestehenden Statuten der Genossenschaft können wir mit Textbausteinen der konkreten Situation anpassen.

Vereinsstatuten

Hier der Link zum Kurzkonzept (PDF)